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Familienrecht Bochum

Der Scheidungsanwalt in Bochum

Onlinescheidung / Blitzscheidung / Schnelle Scheidung / Billigscheidung - Günstige Scheidung / die kostenlose Scheidung

Werbegag oder Möglichkeit?

Als Onlinescheidung / Blitzscheidung / Billigscheidung bezeichnet man eine Ehescheidung, die durch den Scheidungsanwalt innerhalb kürzester Zeit abgeschlossen wird. Voraussetzung einer Onlinescheidung / Blitzscheidung ist stets, dass alle Folgesachen bereits einvernehmlich geregelt sind und ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet, wie z. B. bei der Kurzehe bzw. sämtliche Rentenzeiten beider Eheleute vollkommen geklärt sind. Falls der Versorgungsausgleich nicht erwünscht ist, können die Eheleute durch notariellen Vertrag darauf verzichten. Der Notarvertrag kann bis zum Scheidungstermin nachgereicht werden. Nicht alle Gerichte sind bereit oder in der Lage, die schnelle Ehescheidung trotz Vorliegen aller Voraussetzungen durchzuführen. Hier gibt es Erfahrungswerte, insbesondere in Bochum. Wir setzen uns dafür ein, Ihr Scheidungsverfahren so schnell wie möglich abzuschließen, unter Berücksichtigung der gerichtlichen Formalien.

Sie können unseren Aufnahmebogen Scheidung/Ehe- und Familiensachen direkt online ausfüllen und absenden.

Wenn Sie „online“ nicht interessiert, geht es hier direkt zu den Infos zur Scheidung.

Die Argumente in der Werbung:

Kein Kanzleibesuch notwendig! Die Kommunikation mit dem Anwalt kann bequem über E-Mail, Telefon, Fax oder Brief erledigt werden."

Wollen Sie das? Wenn ja, ist das möglich.

„Schnelle und bequeme Kommunikation! Die meisten Unterlagen können Sie per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Formulare werden per Mail übersandt."
Das ist technisch möglich, die Heiratsurkunde muss dann aber im Gerichtstermin im Original vorgelegt werden.

„Zeitersparnis! Im besten Fall müssen Sie für die Schnelle Scheidung weniger als 1 Stunde aufwenden (einschl. Gerichtstermin). Den Rest erledigen wir für Sie."
Das ist möglich, wenn der Aufnahmebogen einmal ausgefüllt ist und keinerlei Fragen / Probleme bestehen. Ist das so? Dann regeln wir das.

Sie können unseren Aufnahmebogen Scheidung/Ehe- und Familiensachen direkt online ausfüllen und absenden.

Billige Scheidung

"Kostenvorteile nutzen! Wir berechnen Ihnen nur die absoluten Mindestkosten. Kein anderer Anwalt darf diese unterbieten."

Das ist selbstverständlich. Die Kosten für eine Scheidung sind gesetzlich geregelt, wie unter Kosten dargelegt. Gebührenvereinbarungen dürfen auch für ein Scheidungsverfahren die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten. Eine verbindliche Aussage zu den Kosten für die Scheidung kann immer erst getroffen werden, nachdem der Streitwert vom Gericht, hier dem Familiengericht Bochum, festgelegt worden ist.

Kostenlose Scheidung

Kosten entstehen für Sie für eine Scheidung dann nicht, wenn Sie verfahrenskostenhilfeberechtigt sind, weil Sie die Kosten im Sinne der Sozialgesetze für die Scheidung nicht tragen können. Die Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe / "die kostenlose Scheidung" erfahren Sie auf der Seite Kosten.


Voraussetzung für eine Scheidung ist aber, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind

Eine Ehe kann grundsätzlich nur durch eine Scheidung aufgelöst werden. Das gilt auch dann, wenn die Eheleute erst ganz kurz verheiratet sind. Eine Annullierung ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich, z.B. wenn der andere Ehegatte über Vorstrafen, voreheliche Kinder oder schwere Krankheiten getäuscht hat oder bei einer Scheinehe.

Eine Ehe kann grundsätzlich erst nach Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden. Wenn die Eheleute sich einig sind, und übereinstimmend einen Trennungszeitpunkt vortragen, dann wird dieser von dem Gericht, hier dem Familiengericht Bochum, nicht überprüft.

Die Ehe wird geschieden, wenn sie "zerrüttet" ist. Entweder sind sich die Eheleute über die Scheidung und die Scheidungsfolgen einig - dann braucht die Zerrüttung nicht mehr geprüft zu werden. Oder die Eheleute sind sich nicht über alles einig - dann müssen die offenen Fragen ggf. gerichtlich, hier vor dem Familiengericht Bochum, geklärt werde.

Die gesetzlichen Voraussetzungen einer Ehescheidung

Nach § 1565 BGB kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Vorausgesetzt wird in der Regel eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr, wobei eine räumliche Trennung innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung mitgerechnet wird. Bei einer kürzeren Trennungszeit kann die Ehe nach § 1565 Absatz 2 BGB nur geschieden werden, "wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde". Selbst wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen, so ist sie bei einer Trennungszeit von weniger als einem Jahr nur dann möglich, wenn diese im Gesetz genannte Voraussetzung erfüllt ist. In der Praxis behaupten darum die Eheleute manchmal, sie seien bereits seit einem Jahr getrennt, obwohl dies nicht stimmt. Das Gericht, ggf. das Familiengericht Bochum, kann das fast nie nachprüfen.

Unzumutbare Härte und das Trennungsjahr

Die Voraussetzung liegt vor, wenn es einem der Ehepartner völlig unzumutbar ist, noch länger mit dem anderen Ehepartner verheiratet zu sein und es ihm auch nicht zugemutet werden kann, das Trennungsjahr abzuwarten. Solche Umstände liegen z. B. vor wenn:

  • der Ehegatte in der Ehe misshandelt wurde
  • der andere Ehegatte bereits in einer neuen festen Beziehung lebt (wird aber nicht von allen Gerichten als Härtegrund anerkannt)
  • die Ehefrau von einem anderen Mann schwanger ist
  • der andere Ehegatte Alkoholiker ist
  • bei sexueller Erniedrigung durch den anderen Ehegatten.

Immer muss es sich aber um einen Umstand handeln, der "in der Person des anderen Ehegatten" vorliegt. Deshalb kann z.B. nicht derjenige Ehegatte eine schnelle Scheidung verlangen, der selbst mit einem neuen Lebenspartner zusammenlebt (es sei denn, der andere Ehegatte hat auch einen neuen festen Partner).

Auch der Umstand, dass man erst kurz verheiratet ist, spielt für sich gesehen keine Rolle. Selbst wenn sich die Eheleute noch in der Hochzeitsnacht trennen, muss deshalb grundsätzlich das Trennungsjahr abgewartet werden.

Sie können unseren Aufnahmebogen Scheidung/Ehe- und Familiensachen direkt online ausfüllen und absenden. Dann können wir bei Bedarf auch fernmündlich Fragen beantworten.